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Alinghi: Berufunskammer entscheidet
abgelegt im Archiv Americas Cup von Matt am 03.12.09
Alinghi: Berufunskammer entscheidet


Der America's-Cup-Titelverteidiger SNG bestand vor der Berufungskammer des New York Supreme Court auf die Wahrung von grundlegenden Rechten, die dem Titelverteidiger gemäss Deed of Gift zustehen: Das Recht, den Austragungsort zu wählen, und das Recht, gegen einen Challenger anzutreten, der sich an die Vermessungsbestimmungen der Deed of Gift hält.

„Der Defender hofft, dass die fünf Richter der Berufungskammer sein „Deed of Gift“- Recht stützt, das es ihm erlaubt, den Austragungsort zu wählen und die Regeln zu bestimmen, wie es seit 158 Jahren und 32 Austragungen des America's Cup Tradition war. Wenn Richter Kornreichs Entscheid bestätigt wird, wäre dies das erste Mal in der Geschichte des Cups, dass der Titelverteidiger seines grundlegenden Rechts, den Austragungsort zu wählen, beraubt würde. Wir erwarten eine rasche Entscheidung vom Gericht, damit wir mit dem 33. America's Cup weitermachen und ihn endlich wieder aufs Wasser verlegen können“, sagte der Vice-Commodore der SNG Fred Meyer.

Die Deed of Gift besagen, dass die Rennen um den America's Cup zwischen dem 1. November und dem 1. Mai auf der südlichen Hemisphäre gesegelt werden müssen. Richter Cahns „New York Supreme Court“-Verfügung vom 12. Mai 2008 besagt demgegenüber, dass „der Austragungsort Valencia, Spanien, sein soll oder irgendein anderer von der SNG gewählter Ort“. Das veranlasste den titelverteidigenden Yachtclub SNG dazu, Ras al-Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu wählen. Der Austragungsort in den Emiraten war aus verschiedenen Gründen gewählt worden: Wegen der günstigen Wetterbedingungen für ein „Deed of Gift“-Match im Februar, der Infrastruktur, die vom Land zur Verfügung gestellt wird, und wegen der grossen Erfahrung, welche die VAE in der Organisation von Weltklasse-Sportevents haben.

Foto (c) Alinghi




Permalink: Alinghi: Berufunskammer entscheidet
Tags: alinghi,  deed  of  gift,  gericht 
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