Bundesregierung zieht Gebührenerhöhung für Steganlage zurück
abgelegt im Archiv Maritim von Matt am 17.07.07

"Ich bin heilfroh, dass die Erhöhung vom Tisch ist", äußerte sich der Vereinsvorsitzende Gerhard Dathe nach dem Gerichtstermin erleichtert und ergänzt: "Ich hätte nicht gewusst, wie wir das bezahlen sollen."
Hintergrund der Auseinandersetzung war eine neue Verwaltungsvorschrift des Bundesverkehrsministerium vom Mai 2004 (VV-WSV 2604 - Nutzungsentgelte). Mit dieser neuen Vorschrift wurde die bis dahin seit 1987 geltende VV-WSV 2608 abgelöst. Der Entgeltrahmen für Land- und Wasserflächen für die Sport- und Freizeitschifffahrt wurde von 0,60 bis 3,00 DM auf 0,30 bis 3,50 € pro Quadratmeter im Jahr erhöht. Zugleich wurde die bisherige Ermäßigung von einem Drittel für nichtgewerbliche Nutzung gekappt. Durch den Wegfall der Drittelreduzierung und eine pauschale Erhöhung aller Entgelte um 30 % ergab sich für gemeinnützige Vereine bei Neuvertrag bzw. Vertragsverlängerung eine Gesamterhöhung um 95 %.
Der Wassersportverein Karolinenhof musste bei Vertragsabschluss 1993 an das WSA für seine Steganlage jährlich 2.150 DM (1.075.00 €) entrichten, was für den Verein bereits eine stolze Summe darstellte. Zum 1. Januar 1999 wurde dieser Betrag um 53 % auf 1.648,92 € erhöht. Im August 2004 wurde dem Verein mitgeteilt, dass sich ab dem 01.01.2005 das Entgelt auf 3.215,38 € erhöht. Das hätte eine weitere Steigerung um 95 Prozent bedeutet (s.o.). Derartige Erhöhungen sind bei Vereinen möglich, wenn im Vertrag "vereinbart" ist, dass das WSA in bestimmten Zeitabständen das Entgelt überprüfen und nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) neu festsetzen kann.
Auf Drängen zahlreicher Vereine aus Ost- und Westdeutschland befasste sich am 19. Januar 2005 der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit dieser Problematik. Er empfahl dem Rechnungsprüfungsausschuss, dass dieser einen Antrag in den Bundestag einbringt, worin die Drittelermäßigung für gemeinnützige Vereine erhalten bleibt und die angelaufenen Entgelterhöhungen ausgesetzt werden. Im April 2005 beschäftigte sich schließlich der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem Thema. Er war sich darin einig, dass ein entsprechender Haushaltsvermerk in den Bundeshaushalt 2006 aufgenommen werden soll, um die gemeinnützige Arbeit der Sportvereine zu würdigen. Durch die Auflösung des Bundestages und die daraufhin erfolgten Neuwahlen war diesen Bemühungen jedoch ein Ende gesetzt.
Da daraufhin allein in Treptow-Köpenick fünf Vereinen eine drastische Gebührenerhöhung ins Haus flatterte und der Wassersportverein Karolinenhof gemahnt wurde, beschloss die Mitgliederversammlung des Bezirkssportbunds Treptow-Köpenick einmütig die Bildung einer Streitgemeinschaft. Das war nicht nur eine große moralische Rückenstärkung, sondern auch eine finanzielle Absicherung für den Fall einer gerichtlichen Niederlage. Die beim Landgericht Berlin eingereichte Klage brachte das eingangs beschriebene Resultat.
Zwischenzeitlich haben die Bemühungen von Abgeordneten im Bundestag sowie der Wassersportverbände und des Deutschen Olympischen Sportbundes bewirkt, dass ein Vermerk über die Entgeltreduzierung um ein Drittel für gemeinnützige Vereine in den Bundeshaushalt 2006 für die Jahre 2004 bis 2006 aufgenommen und beschlossen wurde. Dadurch verblieb noch eine dreißigprozentige Erhöhung, die nun in diesem Fall auch zurückgenommen wurde. Entsprechend sollten dies auch die anderen betroffenen Vereine einfordern.
Inzwischen geht es nicht mehr nur um die Höhe der Gebühren, sondern darum, ob eine Verwaltungsvorschrift überhaupt für die Vereine bindend ist. "In dem Verfahren wurde deutlich, dass mit der Verwaltungsvorschrift nicht in bestehende Verträge eingegriffen werden kann, da sie nur eine interne Dienstanweisung darstellt, aber keine außenwirkung
besitzt", so Ingo Rubbert, Rechtsanwalt des klagenden Sportvereins. Er ist sogar weitergehend davon überzeugt, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, um von den Sportvereinen Gebühren in diesem Ausmaß zu kassieren. Auf diese Auseinandersetzung wollen es nun mehrere Sportvereine ankommen lassen. Sie haben bisher noch keinen Vertrag. So auch der Seesportclub Berlin-Grünau. Er musste seine Sportanlage an der Wassersportallee wegen einer Rückübertragung verlassen und sich an der Rohrwallallee neu niederlassen. Im vergangenen Jahr wollte nun das WSA einen neuen Vertrag abschließen. Bislang hat sich der Verein geweigert. Die WSA nutzten bisher ihre Monopolstellung aus und erklärten, dass es ohne Pachtvertrag keine Genehmigung der Steganlage durch sie gibt.
So erklärte ein Vertreter des Wasser-und Schifffahrtsamt Berlin gegenüber dem Bezirkssportbund Treptow-Köpenick: "Wenn Sie keinen Vertrag unterschreiben, dann lassen wir die Anlage eben abreißen". Dazu Ingo Rubbert: "Das stellt einen eindeutigen Rechtsbruch dar, da ordnungsbehördliches Handeln, sprich die Erteilung einer Strom- und Schifffahrtsbehördliche Genehmigung, nicht von einem Pachtvertrag abhängig gemacht werden darf". Für die Sportvereine bedeutet das, dass entsprechend der derzeitigen rechtlichen Situation die Höhe der Gebühren in den Verträgen reine Verhandlungssache ist. "Wir werden 0,10 € pro Quadratmeter anbieten", erklärt Robert Schaddach, Vereinsvorsitzender des Seesportclubs und Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses, und fügt hinzu: "Das halten wir für angemessen".
Gleiches gilt für den Segelclub Karolinenhof. Der Verein steht nun mit der Wasserschifffahrtsdirektion-Ost im Streit. Der letzte Stand im Juni 2007 ist, dass die Wasserschifffahrtsdirektion in Magdeburg damit droht, die Steganlage beseitigen zu lassen, falls der Verein sich nicht ihrer Monopolgebührenordnung unterordnet. Wie man sieht, herrscht noch Einiges an Klärungsbedarf bei den Steggebühren und die Wassersportler sind gut beraten sich zu organisieren.
Informationen im Internet: www.bsbtk.de.
Foto: Gerhard Dathe, Vereinsvorsitzender des WS Karolinenhof, blickt erleichtert in die Zukunft: Die Bildung einer Streitgemeinschaft hat sich für seinen Verein bewährt.
Foto: © BSBTK/ Dürr.
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