Segeln

Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend - Nachprüfung wahrscheinlich

abgelegt im Archiv Kurse und Scheine am 10.08.07

Bundesverkehrsministerium: Funkbetriebszeugnis des britischen Seglerverbandes unzureichend - Nachprüfung wahrscheinlich
Skipper, auf deren Sportbooten und Traditionsschiffen eine UKW-DSC Seefunkanlage installiert ist, und die damit ein Seefunkzeugnis (SRC) benötigen, sollten in Deutschland keine Prüfung nach den Regeln des britischen Seglerverbandes RYA ablegen.

Diese "Crash-Kurse", die mit einer kurzen Theorieprüfung abschließen, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen zur Prüfung und Teilnahme am internationalen Seefunkdienst, so der Wortlaut einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 27.7. 2007 veröffentlichten Pressemitteilung, betreffend das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC).

Aus der Pressemitteilung: "Nach Pressemeldungen bieten Segelschulen in einigen Großstädten entsprechende Eintages-Kurse an, die mit einem kurzen Theorietest erfolgreich abgeschlossen werden können. Die in Deutschland verbindlich vorgesehene unabhängige theoretische und praktische Prüfung entfällt.

Damit sind die vom britischen Seglerverband ausgestellten Funkzeugnisse in keiner Weise mit den deutschen SRC vergleichbar. In verschiedenen internationalen Vereinbarungen ist definiert, wie und was für den Erwerb eines international anerkannten SRC, welches zur Teilnahme am GMDSS berechtigt, zu prüfen ist.

Im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums untersucht das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zur Zeit, inwieweit die Prüfungsinhalte der RYA von den in Deutschland abgenommenen Prüfungen abweichen. Danach wird festgelegt, in welchem Umfang sich Inhaber des britischen Funkzeugnisses einer Nachprüfung unterziehen müssen, um am UKW-Seefunkdienst auf deutschen Schiffen teilnehmen zu können. Diese Nachprüfung würde für alle deutschen RYA-Zeugnisinhaber erforderlich sowie für alle ausländer, die sich länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten.

In der vorliegenden Form kann das RYA-Funkbetriebszeugnis nicht anerkannt werden. Deutschland liegt damit auf einer Linie mit anderen EU-Staaten".

Gesamter Wortlaut im Internet: www.dsv.org.


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