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Recht maritim
von Matt am 16.06.09

Die Regelung sieht vor, dass den gemeinnützigen Wassersportvereinen eine Ermäßigung von 75 Prozent auf die nach der letzten Verwaltungsvorschrift berechneten Pachten, die für die Clubs teilweise eine Erhöhung um bis zu 400 Prozent vorsahen, gewährt wird. Außerdem kann die Anpassung in Härtefällen zusätzlich gestaffelt werden.
Die anwesenden Vertreter von 30 in Berlin ansässigen Wassersportvereinen bemängelten, dass es trotz der begrüßenswerten 75 Prozent-Regelung noch immer keine rechtswirksame Bemessungsgrundlage für die Höhe der Pachten gebe.
Der Vertreters der Wassersportkommission des Landes-Sportbundes Berlin, Rolf Bähr, riet den Vertretern der Wassersportvereine, die Angemessenheit der Pachthöhe, welche von den fordernden Behörden tatsächlich in jedem Einzelfalle nachgewiesen werden müsse, jeweils im Klagewege feststellen zu lassen.
Im Gegenzug versprach Bundestagsmitglied Swen Schulz, "dass die alten Forderungen ab sofort nicht weiter verfolgt werden, bis der Haushaltsausschuss die vorgeschlagenen Regelungen beschließt, wovon ich ausgehe".
Foto: DSV-Präsident Rolf Bähr begrüßt die neue 75 Prozent-Regelung, (c) nass-press.
Permalink: Ende in Sicht? Wasserpachten in Berlin
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