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Recht maritim
von Matt am 15.09.09

In der Begründung heißt es, dass Regelungen des streitigen Pachtvertrages gegen geltendes Recht verstoßen würden. Weiterhin stelle wegen des Fehlens eines funktionierenden Marktes die "Ortsüblichkeit" des zu entrichtenden Nutzungsentgeltes kein geeignetes Kriterium zur Erhöhung bzw. Anpassung des Nutzungsentgeltes dar. Schließlich seien die Verwaltungsvorschriften des Klägers lediglich interne Regelungen, so dass diese für den Beklagten angesichts der privatrechtlichen Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse nicht bindend seien.
Auch zur Problematik der Einteilung in Revierklassen zur Preisausgestaltung nahm das AG Potsdam Stellung: Soweit zu entnehmen sei, dass bei der Festsetzung der Entgelte bzw. der Klassifizierung der Reviere maßgeblich auf die Preise der an die Wasser angrenzenden Landfläche abgestellt wird, führe die vorgenommene Reviereinteilung erkennbar zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der Nutzer.
Die vorgesehene Erhöhung wirke zudem beliebig, so das AG Potsdam in seiner Entscheidung aus dem September 2009.
Das noch nichts rechtskräftige Urteil könnte wegweisend sein für hunderte betroffener Wassersportvereine, die wegen der deutlich erhöhten Pachten teilweise um ihre Existenz bangen müssen.
Der Deutsche Segler-Verband geht jedoch davon aus, dass die Rechtsfragen in einer etwaigen Berufung nicht anders beurteilt würden.
Permalink: Keine erhöhten Pachten für Stegnutzung
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Wong
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