Segeln
Keine erhöhten Pachten für Stegnutzung
abgelegt im Archiv Recht maritim von Matt am 15.09.09
Keine erhöhten Pachten für Stegnutzung
Nach vier Jahren Rechtsstreit hat das Amtsgericht Potsdam die erste von mehreren Klagen der Bundesrepublik Deutschland auf Erhöhung von Steg- bzw. Gewässerpachten abgewiesen (Urteil des AG Potsdam Nr. 33 C 229 / 08).

In der Begründung heißt es, dass Regelungen des streitigen Pachtvertrages gegen geltendes Recht verstoßen würden. Weiterhin stelle wegen des Fehlens eines funktionierenden Marktes die "Ortsüblichkeit" des zu entrichtenden Nutzungsentgeltes kein geeignetes Kriterium zur Erhöhung bzw. Anpassung des Nutzungsentgeltes dar. Schließlich seien die Verwaltungsvorschriften des Klägers lediglich interne Regelungen, so dass diese für den Beklagten angesichts der privatrechtlichen Ausgestaltung der Nutzungsverhältnisse nicht bindend seien.

Auch zur Problematik der Einteilung in Revierklassen zur Preisausgestaltung nahm das AG Potsdam Stellung: Soweit zu entnehmen sei, dass bei der Festsetzung der Entgelte bzw. der Klassifizierung der Reviere maßgeblich auf die Preise der an die Wasser angrenzenden Landfläche abgestellt wird, führe die vorgenommene Reviereinteilung erkennbar zu einer deutlichen Ungleichbehandlung der Nutzer.

Die vorgesehene Erhöhung wirke zudem beliebig, so das AG Potsdam in seiner Entscheidung aus dem September 2009.

Das noch nichts rechtskräftige Urteil könnte wegweisend sein für hunderte betroffener Wassersportvereine, die wegen der deutlich erhöhten Pachten teilweise um ihre Existenz bangen müssen.

Der Deutsche Segler-Verband geht jedoch davon aus, dass die Rechtsfragen in einer etwaigen Berufung nicht anders beurteilt würden.



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