Niederfinow: Verkehrsfreigabe Schiffshebewerk nach Wintersperre
abgelegt im Archiv Schifffahrt von Matt am 28.03.07

Zur Bewältigung des Verkehrsaufkommens auf der Havel-Oder-Wasserstraße wird das Schiffshebewerk Niederfinow im Normalfall rund um die Uhr betrieben. Deshalb
gibt es jedes Jahr im Winter eine planmäßige sechswöchige Sperrzeit, in der Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. Als Folge der robusten Bauweise und der guten Pflege und Wartung sind seit der Inbetriebnahme des Hebewerkes am 21. März 1934, lediglich 60 Ausfalltage durch außerplanmäßige
Betriebsstörungen aufgetreten.
Im Winter 2007 gab es eine außergewöhnlich lange Sperrzeit vom 02.01. bis 31.03.2007. Diese Sperrung war erforderlich, um den Korrosionsschutz in der zur Anlage des Schiffshebewerkes gehörenden 157 m langen Kanalbrücke zu erneuern.
Dafür sollten u.a. 3.000 m² der innen liegenden Korrosionsschutzbeschichtung an den Seitenwänden der Kanalbrücke ersetzt werden. Nach Trockenlegung des Bauwerkes wurde jedoch festgestellt, dass auch die Korrosionsschutzbeschichtung am Boden keinen dauerhaften Schutz mehr gewährleistet, so dass insgesamt rund 6.000 m²
Beschichtung erneuert werden musste.
Außerdem wurden bei Öffnung der Schutzvorrichtungen für die zum Ausgleich von Bauwerksbewegungen eingebauten Dehnungsfugen schwere
mechanische Schäden am innen liegenden Dichtungssystem der O - Fugenbänder festgestellt. Daher wurde ad hoc entschieden, auch die innen liegende Dichtung für die insgesamt vier Bewegungsfugen komplett zu erneuern. Um den vorgesehenen
Endtermin der Sperrzeit dennoch zu halten, wurde der Baustellenbetrieb bereits im Februar auf den 24 h - Betrieb umgestellt.
Der Trog des vorhandenen Schiffshebewerkes stellt nach Länge (85 m), Breite (12 m), Tiefe (2,50 m) und Durchfahrtshöhe (4,4 m, geometrisch) ein Nadelöhr in der Schifffahrtsverbindung zwischen der Oder und der Havel, und weiter dem westeuropäischen Wasserstraßennetz, dar. Mit dem geplanten Neubau soll dieses
Nadelöhr durch ein Bauwerk ersetzt werden, welches den Verkehr mit Fahrzeugen der Wasserstraßenklasse Va (Großmotorgüterschiffe mit bis zu 115 m Länge, 11,45 m Breite und 2,80 m Abladetiefe sowie einer Durchfahrtshöhe von 5,25 m) zulässt. Der Neubau ist vor allem erste Voraussetzung für die Induktion eines Containerverkehres,
der derzeit, aufgrund der niedrigen Brückendurchfahrtshöhe auf der Havel-Oder-Wasserstraße, noch nicht wirtschaftlich angeboten werden kann.
Weitere Info: www.wsa-eberswalde.de.
Foto/ Animation: © WSA Eberswalde.
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