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Recht maritim
von Matt am 08.10.08

Alle Sportboote, die die Ostsee, die Nordsee oder das Mittelmeer befahren und eine Toilette an Bord haben, müssen nun mit einem Tank sowie einer Landentsorgungs-Vorrichtung ausgerüstet sein. Bei Nichtbeachtung drohen Befahrensverbote und ein Ordnungsgeld.
Befreit sind Schiffe, die vor 2003 gebaut wurden und kürzer als 11,50 Meter lang sind, sowie generell alle Yachten, die vor 1980 gebaut wurden.
Außerdem besteht seit diesem Datum eine Pflicht zum Aushang der Vorschriften über die Müllbeseitigung auf Sportbooten über 12 Metern Länge.
Diese verbieten etwa die Meer-Entsorgung von Kunststoffgegenständen oder Asche mit Gift- oder Schwermetallrückständen.
Foto: Fäkalien müssen auf dem Mittelmeer an Bord bleiben, (c) muencheberg-media.
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