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Yachtunfälle - an Land

abgelegt im Archiv Aktionen von Matt am 16.03.08

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Dass Yachten nicht nur in ihrem nassen Element, sondern auch an Land vielen Gefahren ausgesetzt sind, zeigen mehrer schwere Unfälle in den letzten Monaten. Rechtzeitig vor dem Termin des bevorstehenden Abpallens der Boote - so nennt der Seemann das Heruntersetzen von Stapelhölzern beim Abbocken einer Yacht - nach erfolgter Winterüberholung und vor dem Transport vom Winterlager zum Ort des Abslippens, dem Zuwasserlassen, per Autodrehkran Tipps zur Vermeidung von Yachtunfällen an Land:

Nur wenn einige grundlegende Regeln beim Transport der Wasserfahrzeuge auf dem Trockenen beachtet werden, kann unbeschwert in die nahe Segelsaison gestartet werden. Was geschieht, wenn allzu sorglos beim Kranen verfahren wird, zeigt etwa das Beispiel der stolzen 8mR-Yacht Feo aus Kiel: Im Herbst wurde die Slup, gebaut 1927 bei Camper & Nicholson in Gosport, schwer beschädigt. An Land. "Beim Kranen riss die Aufhängung an den Kielbolzen unserer 14 Meter-Yacht", sagt Eigner Hans-Peter Strepp. "Das ist besonders tragisch für eine Yacht, die in ihrem Element, dem Wasser, in der letzten Saison alle hinter sich gelassen hat", sagt Wilfried Horns vom Freundeskreis Klassische Yachten (FKY) aus Kiel: 2007 gewann Feo den Preis des FKY für die erfolgreichste Saison nach spannenden Rennen in ihrer Gruppe souverän mit 37 Punkten Vorsprung. Ob der Achter mit der Segelnummer 8 G 3 im Groß in der bald beginnenden Segelsaison 2008 wieder den Mahagoni-Bug vorne haben wird, ist nun mehr als fraglich.

Aktuelles Beispiel für Yachtunfälle an Land: Die dänische 12mR-Yacht Thea. Auch der gerade für 800.000 dänische Kronen frisch restaurierte Zwölfer ist schwer beschädigt. Auch diese Yacht havarierte - an Land: Am Hafen von Gilleleje kippte der Kran mit der 26 Tonnen-Yacht am Haken um und begrub die 1917 vom Stapel gelaufene Segelyacht unter dem wuchtigen Ausleger. In Internet-Foren kursierten sofort Bilder des Havaristen. Über den Unfallhergang kann allerdings bisher nur spekuliert werden. Die Vermutungen reichen von einer falschen Abstützung der Kranausleger bis hin zu einer Drehung des Bootes unter dem Mast, was zur Überlast und schließlich zum Kippen des Kranes inklusiver seiner teuren Last führte. Was tatsächlich zur Havarie der Yacht an Land führte, müssen nun Gutachten klären.

Eines steht indes schon jetzt fest: Die an Land für die teils recht teuren Schwimmvehikel sind mannigfach. Sie reichen von Feuer, Witterungseinflüssen, mutwillige Beschädigungen bis hin zu einem unsachgemäßen Transport, zu dem auch das Kranen zählt. "Viele Bootseigner, aber auch Vereine unterschätzen die Risiken beim Transportieren von Yachten an Land und die sich daraus ergebenden Gefahren", sagt der Boots-Sachverständige Frank Linnert aus Berlin. Davon zeuge der Umstand, dass viele Vereine und Clubs, aber auch private Bootsstandbetreiber keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hätten, die auch Transportschäden beim Kranen und Slippen abdecken würden. Linnert: "Hier kommt erst dann das große Erwachen, wenn ein Schaden eingetreten ist".

Der Sachverständige empfiehlt deshalb, das Kranunternehmen mit größtmöglicher Sorgfalt auszuwählen und darauf zu achten, dass alle Parameter im Vorfeld genau besprochen werden - und auch Eingang in den Vertrag finden. "Beim Kranvorgang selbst ist der Auftragnehmer für die Einhaltung der Transportrichtlinien verantwortlich", sagt Linnert, der Auftraggeber habe dabei meist keine Möglichkeit mehr, in den Verlade- und Transportprozess einzugreifen. Der Bootseigner könne sich im Nachhinein nur noch auf den geschlossenen Vertrag beziehen. Doch trotz aller Sorgfalt kann es an Land zu einem Schaden am Boot kommen.

"Dann hilft nur eine - rechtzeitig vorher abgeschlossene - Yachtversicherung", sagt Martina Hellhoff von der Esa Euroship-Yachversicherung. "Wir empfehlen den Abschluss einer Kasko- und einer Haftpflichtversicherung mit einer festen Taxe, die Bootseigner auch gegen alle Risiken im Zusammenhang mit einem Bootstransport absichert", so die Versicherungswirtin. Schließlich seien Bergungs-, Wrackbeseitigungs- sowie Entsorgungskosten ausschließlich von einer Kasko-, und nicht wie von vielen Bootseignern vermutet, von einer Haftpflichtversicherung gedeckt, klärt Hellhoff weiter auf. Bezogen auf den Kranbetreiber oder Transporteur sollte vor dem Transport geprüft werden, ob die Kran- oder die Transportfirma eine Betriebshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe vorweisen könne, empfiehlt die Versicherungsexpertin, denn schnell könne in einem Schadenfall die Millionengrenze erreicht sein, wie die Beschädigungen der wertvollen Klassiker aus jüngster Zeit eindrucksvoll zeigen würden.

So wie im Falle des Achters Feo aus Kiel. Ein ausreichender Kasko-Versicherungsschutz bestand. "Ich gehe davon aus, dass der Schaden nun zügig reguliert wird", hofft Yachteigner Hans-Peter Strepp aus Kiel. Denn erst dann kann mit der Reparatur der stolzen Yacht begonnen werden. Eine Teilnahme des Bootes an den Regatten im Ostseeraum in dieser Saison ist allerdings unwahrscheinlich. Der "Preis für die erfolgreichste Yacht des Freundeskreises Klassische Yachten in der Saison 2008" wird somit an eine andere Yacht vergeben werden müssen. Doch Feo wird wieder segeln. Trotz eines Schadens an Land, der mit mehr Sorgfalt vielleicht hätte vermieden werden können. Spätestens die Saison 2009 wird dann wieder so richtig spannend.

Richtig versichert bei Yachtunfällen an Land:

Empfohlen wird eine sogenannte Yacht-Allgefahrendeckung. Bei dieser "All-inclusive-Variante" sind alle Risiken mitversichert, die nicht eindeutig ausgeschlossen sind. Dazu gehört eine Yacht-Kasko-Versicherung, die Schäden am eigenen Schiff ersetzt. Üblicherweise umfasst die Kasko-Versicherung auch die Risiken des Anlandnehmens und Zuwasserlassens, egal ob mit einem Kran oder beim Slippen. Auch das Verbringen der Yacht vom und zum Winterlagerplatz etwa mit einem Lkw sowie der Transport von der Kranstelle zum Liegeplatz ist üblicherweise von einer Kasko-Versicherung gedeckt. Eine zusätzlich abgeschlossene Yacht-Haftpflicht-Versicherung deckt zudem alle Schäden, die der Wassersportler im Zusammenhang mit dem Besitz oder Gebrauch einem Dritten zufügt. Für diese Schäden haftet der Bootsbesitzer ansonsten mit seinem Privatvermögen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt neben Personen- und Sachschäden auch die Regulierung von Vermögensschäden.

Internet: www.esa-marine.de, www.sv-linnert.de.

Foto: (c) local eyes.



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Permalink: Yachtunfälle - an Land
Tags: yachten  boote  unfälle  an  land  kasko  haftpflicht  versicherungen  kran  winterlager  abpallen  abslippen   

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